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§166 mal wieder...

#1 von 667-NeighbourOfTheBeast , 16.11.2011 16:54

http://www.heise.de/tp/blogs/6/150836
"Der "Schockwellenreiter" Jörg Kantel ist einer der ersten deutschen Blogger und ein Freund klarer Worte. Am 29. Juni verwendete er im Rahmen einer Meldung dazu, dass der Kölner Kardinal Joachim Meisner die Abtreibung als "täglichen Super-GAU" bezeichnete, einen kindsmissbrauchs- und mitgliedermanipulationskritischen Kraftausdruck, den der Lawblogger und Strafverteidiger Udo Vetter heute twitterte.
Am 5. Juli erhielt Kantel deshalb ein Schreiben, in dem ihn der Berliner Polizeipräsident darüber informierte, dass man ihm die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" vorwirft. Der Blogger reagierte darauf mit der Veröffentlichung des Vorwurfs und der Bemerkung, dass man Religionen gar nicht beleidigen könne, weil sie selbst "eine Beleidigung jeglichen gesunden Menschenverstandes" seien.
Das überzeugte die Berliner Staatsanwaltschaft aber offenbar nicht, denn am letzten Wochenende ging Kantel eine Anklageschrift zu, die sich auf den § 166 des Strafgesetzbuchs (StGB) stützt, in dessen Absatz 2 es wörtlich heißt, dass derjenige, der "eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung [beziehungsweise] ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann."

Eine Beschimpfung (Er hat die katholische Kirche als "Kinderficker-Sekte" bezeichnet) kann aber niemals strafbar sein, wenn die Aussage wie in diesem Fall sachlich richtig ist.
Ich würde aber gerne zum Gegenschlag ausholen, und jeden Prediger wegen §166 verklagen, der in schöner Regelmäßigkeit Atheisten (= nach §166 geschützte Weltanschauungsvereinigung) für alle Übel auf der Welt incl dem katholischen österreichischen Gastarbeiter verantwortlich macht.


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RE: §166 mal wieder...

#2 von Salih , 16.11.2011 17:17

Hätte er "Pädophilensekte" geschrieben, wäre er wahrscheinlich straffrei davongekommen.


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