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RE: Salihs Größenwahn?

#31 von Linda2 , 03.07.2011 14:18

@ Salih,

Zitat
Mobbing ist kein Straftatbestand. Und selbst wenn: Mir ist sowas egal.



Dazu diese Info;

Zitat
Um gegen Mobbing vorgehen zu können, muss eine Rechtsverletzung vorliegen. Mobbing selbst ist kein Straftatbestand, aber einzelne Tatbestände wie Nötigung, Drohung, Erpressung oder Körperverletzung stellen strafbare Handlungen dar. Wird Mobbing mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel ausgeübt, so spricht man von Cyber-Mobbing. Zu unterscheiden ist das öffentliche und das geschlossene Mobbing. Die unerlaubte Veröffentlichung von Personenfotos verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte und ist dem öffentlichen Mobbing zuzuordnen. Bei fortlaufender Beleidigung und Verfolgung per E-Mail (geschlossenes Mobbing) kann unter Umständen das sogenannte Anti-Stalking-Gesetz wirksam werden. Die Rechtsdurchsetzung ist abhängig von der Strafmündigkeit der Täterin beziehungsweise des Täters. Die wiederum orientiert sich am Alter und ist ausschlaggebend für die Feststellung, ob überhaupt eine Straffähigkeit vorliegt oder das Jugend- beziehungsweise das allgemeine Strafrecht zu Anwendung kommt. Zu unterscheiden sind Antragdelikte, bei denen der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung ist, und Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden. (http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-01-10.php)



Unter der selben Internetadresse ist auch zu lesen:

Zitat

Wann liegt eine strafbare Handlung vor und was ist zu tun?
Voraussetzung für eine strafbare Handlung ist das Vorliegen einer Rechtsverletzung. Cyber-Mobbing ist gesetzlich noch nicht direkt als Straftatbestand normiert. Allerdings stellen einzelne Tatbestände wie Nötigung, Drohung oder Erpressung strafbare Handlungen dar. Im Folgenden sind eine Reihe von Straftaten und ihre strafrechtlichen Konsequenzen aufgeführt, die auch in der Cyberwelt anzutreffen sind.

Eine Person kann durch Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede geschädigt werden:

Die üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung, die im Unterschied zu dieser nicht gegenüber der anvisierten Person geäußert wird, sondern gegenüber einer oder mehreren dritten Person(en). Wenn beispielsweise Schüler Karl aufgrund eines Gerüchts im Internet verbreitet, dass seine Mitschülerin Anna stielt, dann wird Anna in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt. Die nichtbewiesene Behauptung stellt zunächst eine üble Nachrede dar. Stellt sich allerdings vor Gericht heraus, dass die Behauptung zutreffend ist, dann entfällt die Strafbarkeit. Die üble Nachrede wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert.
Verleumdung § 187 StGB
Auch die Verleumdung ist eine Form der Beleidigung, die nicht gegenüber der anvisierten Person, sondern gegenüber einer oder mehreren dritten Person(en) geäußert wird. Im Unterschied zur üblen Nachrede ist der Täterin oder dem Täter die Unwahrheit der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung bekannt. Das wirkt sich auch auf das Strafmaß aus. Die Verleumdung wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Um eine Verleumdung handelt es sich beispielsweise, wenn eine Schülerin im Netz die unwahre Behauptung verbreitet, der Sportlehrer hätte sie während des Unterrichts sexuelle belästigt.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 201 StGB
Mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann eine Person bestraft werden, die die Rechte eines Menschen am eigenen Wort in der Weise verletzt, dass sie beispielsweise unerlaubt Tonaufnahmen macht oder unerlaubt hergestellte Tonaufnahmen verwendet oder sie anderen zugänglich macht. Geschützt wird das nicht-öffentlich, das heißt, das nicht über einen kleineren, durch persönliche oder sachliche Beziehungen abgegrenzten Personenkreis hinaus wahrnehmbare Wort. Dazu zählt beispielsweise auch der Unterricht vor einer Klasse. Strafbar ist demnach beispielsweise die Tonbandaufnahme durch einen Schüler, der das Referat eines Lehrers im Unterricht aufnimmt. Ebenso verboten ist die Veröffentlichung des Tonbands im Internet. Dabei ist bereits der Versuch strafbar.
Wer sich unerlaubt Kenntnisse vom Inhalt eines Briefs oder Schriftstücks verschafft, wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses durch unbefugtes Lesen von E-Mails ist von § 202 StGB allerdings nicht erfasst. Es fehlt ein Verweis auf § 11 Abs. 3 StGB, der Schriftstücke und Daten gleichstellt. Denkbar ist eine Strafbarkeit nach § 202a StGB wegen Ausspähens von Daten. Danach ist es erforderlich, dass die Daten gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Die Strafbarkeit ist gegeben, wenn eine verschlüsselte E-Mail unberechtigterweise gelesen wird. Eine Person, die sich unbefugten Zugang zu gesicherten Daten oder Daten, die nicht für sie bestimmt sind, beschafft, kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Hervorhebungen von mir.

Da du einen angeblich an mich gerichteten Brief veröffentlicht hast, hast du, da du dazu meine Erlaubnis nicht hattest, dich strafbar gemacht (§ 201). Um jedoch zu klären, ob der Brief echt ist, wäre es hilfreich, wenn du den eingescannten Brief hier veröffentlichen würdest. ich kann dir belegen, ob er echt oder ein Fake von Moroni ist.
Also, her mit dem Wisch!
Ist es dir egal, wenn du in den Knast kommst, oder mir und dem Gericht viel Geld zahlen mußt.
Salih, bis jetzt wurde nur der Text gepostet, der meiner Meinung nach eine schlecht gemachte Fälschung ist. Du hast diesen Text veröffentlicht, also mußt DU auch beweisen, dass er echt ist, andernfalls habe ich dich an deinen Eiern, wie man so schön sagt.
Also, poste die Kopie, und dann shen wir weiter. Es kann nämlich sein, dass du nur das Opfer von Moronis Machenschaften bist, ihr zu leichtfertig geglaubt hast. dann werde ich mich an sie halten, und du bist draußen.

Zitat
Zitat salih: Ooooh, der arme Linda. Ich habe 1.) genug Ausweichaccounts und 2.) hatte man das mit mir ja auch schon versucht.



Glaube ich dir unbesehen, denn du akzeptierst kein Nein von Frauen und Andersgläubigen, wie es scheint.


Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben!
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RE: Salihs Größenwahn?

#32 von Salih , 03.07.2011 14:40

Hast du dir denn das hier auch schon durchgelesen?

Zitat
§ 21 StGB - Verminderte Schuldfähigkeit

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.



Die §§-Querverweise sagen:

Zitat
§ 20 StGB - Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.




Zitat
§ 49 StGB - Besondere gesetzliche Milderungsgründe

(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:

1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich

im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,

im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,

im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,

im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.
(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.



Wenn ich meinen Gutachtern glauben schenken soll, bin ich wegen einer Persönlichkeitsstörung psychisch krank und angeblich mindestens vermindert Schuldfähig.


Zitat
Ist es dir egal, wenn du in den Knast kommst,


Naja, es gelten für mich meine eigenen Gesetze und das schon seit Jahren, weil ich für mich entdeckt habe, dass ich damit besser leben kann als andere Wege zu gehen. Ich habe sehr früh gelernt, dass man selber der Angeschissene ist, wenn man den Weg aber Vorgesetzte, Gerichte usw. geht! Und bis heute hat sich diese Ansicht mehrfach bestätigt, deswegen halte ich weiter an ihr fest.

Zitat
oder mir und dem Gericht viel Geld zahlen mußt.

Geld spielt bei mir fast keine Rolle.



Zitat
Salih, bis jetzt wurde nur der Text gepostet, der meiner Meinung nach eine schlecht gemachte Fälschung ist. Du hast diesen Text veröffentlicht, also mußt DU auch beweisen

Ich muss gar nix.



Zitat
, dass er echt ist, andernfalls habe ich dich an deinen Eiern, wie man so schön sagt.

Ja? Meine Freunden warten schon darauf, soll ich dir ausrichten.




Emir Salih al-Kasrawi al-Almani
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RE: Salihs Größenwahn?

#33 von RAFA , 03.07.2011 14:53

Also mal so nur zu meiner Entlastung: Wenn hier irgendjemand nicht damit einverstanden ist, was irgend ein anderer über ihn/sie gepostet hat, dann PNt mir das bitte, wenn ich es löschen soll. Sofern der Löschantrag berechtigt ist, werde ich das auch umgehend ausführen. Ansonsten lasse ich das alles hier mal so stehen und übernehme keinerlei Verantwortung für euer Kaschperla.

Ich les auch ab sofort gar nicht mehr mit, weil es mich echt nur noch langweilt. Wenn hier daher irgendwas Schlimmes steht, womit irgendwer nicht einverstanden ist, dann informiert mich bitte per PN, damit ich reagieren kann, danke.


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RE: Salihs Größenwahn?

#34 von Salih , 03.07.2011 15:56

Bitte




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RE: Salihs Größenwahn?

#35 von Linda2 , 03.07.2011 17:47

Wenn jemand über mich eine andere Meinung hat, ist das okay. Aber es ist NICHT OKAY, wenn angebliche Briefe von mir veröffentlicht werden (Verletzung des Briefgeheimnis), um mich seelisch fertig zu machen, mich aus dem Forum zu mobben. Und nichts anderes tut Salih!
Einen nachprüfbaren Beweis, z.B. eine Kopie dieses angeblichen Briefes an mich, weigert er ja, hier zu posten. Vielleicht, weil er weiß, dass der Brief ein Schwindel ist? Oder, es ist ihm egal, weil es ja gegen mich geht.
Wie dem auch sei, wenn Salih nicht bis Mitte nächste Woche diesen ominösen Brief als Fotokopie hier postet, wird er mich von einer anderen Seite kennen lernen, denn dann ist der Straftatbestand der üblen Nachrede und der Verleumdung erfüllt, und, wenn der Brief echt ist, der Verletzung des Briefgeheimnis schuldig.
Dann werden wir ja sehen, ob du den "Jagdschein" hast.


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RE: Salihs Größenwahn?

#36 von Linda2 , 03.07.2011 17:54

@ Salih,

Zitat
Ja? Meine Freunden warten schon darauf, soll ich dir ausrichten.



Kleine Drohung von dir? Kommt alles auf die Rechnung!
Falls du Kumpels in Berlin hast, dann sollen sie ruhig kommen. Sie werden erleben, was ich noch alles drauf habe. Übrigens, wenn ich angegriffen werde, habe ich das Recht, mich im Rahmen meiner Möglichkeiten zu wehren. Sag das deinen Freunden.


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RE: Salihs Größenwahn?

#37 von Salih , 03.07.2011 18:18

Ach Linda, halt einfach deine dumme Fresse. Mich interessiert es nicht. Deine Zeit könntest du anders viel besser nutzen.


Zitat
Wie dem auch sei, wenn Salih nicht bis Mitte nächste Woche diesen ominösen Brief als Fotokopie hier postet, wird er mich von einer anderen Seite kennen lernen, denn dann ist der Straftatbestand der üblen Nachrede und der Verleumdung erfüllt, und, wenn der Brief echt ist, der Verletzung des Briefgeheimnis schuldig.






Emir Salih al-Kasrawi al-Almani
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RE: Salihs Größenwahn?

#38 von Salih , 03.07.2011 18:19

Ach und bevor ich es vergesse....
....es ist keine Drohung von mir, sondern nur eine Botschaft die ich dir ausrichten sollte.




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RE: Salihs Größenwahn?

#39 von mohammed.al-albani , 03.07.2011 18:56

as salamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuhu!

linda2, halte den ball flach. kannst du echo vertragen? kannst du mir verkrüppelungen leben? traue dir nicht salih anzuzeigen oda so.


Sure 2, Vers 178:
"O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein."

Sure 2, Vers 178:
"O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein."

Sure 2, Vers 194:
"Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist."

Sure 4, Vers 74:
"Laßt also für Allahs Sache diejenigen kämpfen, die das irdische Leben um den Preis des jenseitigen Lebens verkaufen. Und wer für Allahs Sache kämpft, alsdann getötet wird oder siegt, dem werden Wir einen gewaltigen Lohn geben."

Sure 4, Vers 89:
"Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer"

Sure 5, Vers 33:
"Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil."
(Anm.: Dieser Vers stand auf jenem Zettel, der mit einem Messer in die Brust Theo van Goghs gerammt worden war)

Sure 2, Vers 194:
"Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist."

Sure 4, Vers 74:
"Laßt also für Allahs Sache diejenigen kämpfen, die das irdische Leben um den Preis des jenseitigen Lebens verkaufen. Und wer für Allahs Sache kämpft, alsdann getötet wird oder siegt, dem werden Wir einen gewaltigen Lohn geben."

Sure 4, Vers 89:
"Sie wünschen, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr alle gleich werdet. Nehmt euch daher keine Beschützer von ihnen, solange sie nicht auf Allahs Weg wandern. Und wenn sie sich abwenden, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmt euch keinen von ihnen zum Beschützer oder zum Helfer"

Sure 5, Vers 33:
"Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil."
(Anm.: Dieser Vers stand auf jenem Zettel, der mit einem Messer in die Brust Theo van Goghs gerammt worden war)

du hast mal hier geschrieben du wuerdest an dein leben hängen. wenn du es wirglich tust zeigst du salih nicht an.

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RE: Salihs Größenwahn?

#40 von Nos482 , 03.07.2011 19:02

Zitat von Salih
Ich habe 1.) genug Ausweichaccounts


Äh nein, die hattest Du im alten Forum... hier müstest Du die neu anlegen

Zitat
Wenn ich meinen Gutachtern glauben schenken soll, bin ich wegen einer Persönlichkeitsstörung psychisch krank und angeblich mindestens vermindert Schuldfähig.


Wenn Du dies allerdings zu oft als Rechtfertigung für diverse Vergehen anbringst, wirst Du früher oder später trotzdem weggesperrt... und wenn´s nur, zu Deinem eigenen Schutz, die Geschlossene ist.

Zitat
Naja, es gelten für mich meine eigenen Gesetze und das schon seit Jahren


Das stimmt so nicht ganz... diesen Teil Deines Lebens hast Du eigentlich mit dem Eintritt in den Islam abgeschlossen.

Zitat
Ich habe sehr früh gelernt, dass man selber der Angeschissene ist, wenn man den Weg aber Vorgesetzte, Gerichte usw. geht!


Und Das gilt auch nur solange, wie man es nicht übertreibt. Danach kann es recht schnell hässlich werden.
P.s. OK, jetzt hast Du EINE neue Sockenpuppe. Die bringt aber nicht viel, da Du eine recht einmalige Vorstellung von Rechtschreibung hast (könnte allerdings auch Legasthenie sein)
P.s.s. Nehmen wir nur mal theoretisch an, dass Du kein Zweit-(dritt-, viert-, etc) Account von Salih bist...

Zitat von whatshisname
linda2, halte den ball flach. kannst du echo vertragen? kannst du mir verkrüppelungen leben? traue dir nicht salih anzuzeigen oda so.


Erlaube mir, die Frage zurück zu geben. Krümme Linda auch nur ein Haar und ich ramme Dir meinen Fuß so weit den Arsch hoch, dass jeder Deiner armseligen Gedanken zuerst an meinem großen Zeh vorbei muss... natürlich vorausgesetzt sie erschießt Dich nicht vorher

Zitat
wenn du es wirglich tust zeigst du salih nicht an.




Thursatru und stolz drauf!

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RE: Salihs Größenwahn?

#41 von Linda2 , 03.07.2011 19:50

@ Nos482,

Zitat
Krümme Linda auch nur ein Haar und ich ramme Dir meinen Fuß so weit den Arsch hoch, dass jeder Deiner armseligen Gedanken zuerst an meinem großen Zeh vorbei muss... natürlich vorausgesetzt sie erschießt Dich nicht vorher



Danke für dein Angebot, aber mit so einem Möchtegern werde ich schon alleine fertig, und das nicht nur verbal. Ein geziehlter Krebsschlag reicht, und Salih weiß, was der "ewige Schlaf" ist.
Und mit seinen eingebildeten "Freunden" werde ich auch fertig.
Wollen wir wetten, Salih?


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RE: Salihs Größenwahn?

#42 von Salih , 03.07.2011 19:51

Oh ja, ein weiteres Geständnis von dir.




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RE: Salihs Größenwahn?

#43 von Linda2 , 03.07.2011 19:56

@ Salih, Kampfkunst kann JEDER lernen, auch du oder ich. Hat nichts mit irgendwelchen beruflichen Tätigkeiten zu tun.
Noch etwas: Liefere die Kopie des Briefes bis Mittwoch Nacht, und ich werde vorerst ruhig sein, und den Brief untersuchen. Und je nachdem, was ich finde, werden Moroni oder du (oder beide) Probleme bekommen.


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RE: Salihs Größenwahn?

#44 von Salih , 03.07.2011 20:11

Uh.... ich zitter schon vor Angst^^

Kampfsport habe ich auch gemacht. Fast 11 Jahre Jiu-Jitsu, zwei Jahre Kickboxen, ein halbes Jahr Sambo.




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RE: Salihs Größenwahn?

#45 von Linda2 , 03.07.2011 20:20

Ich:

Wing Tsun (4 Jahre)
Shotokan (2,5 Jahre)
Escrima (1 Jahr)
Aikido (1,5 Jahre
Judo (2 Jahre), und
Kendo (4 Jahre)
Escrima ist Stockkampf aus den Philippinen).

Manchmal drei Stile in einem Jahr, dann wieder nur ein Stil. So dass es ein Leichtes ist, gegen so jemanden wie dich zu bestehen.

PS: Was ist "Sambo"? Samba für Arme?


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