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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#16 von Hanna , 11.07.2011 20:15

Sorry.Ich gehöre keiner Sekte an,sondern einer der 4 Rechtsschulen.

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#17 von Linda2 , 12.07.2011 14:33

"Hanna", da der Islam von Christentum und Judentum religionswissenschaftlich betrachtet, abstammt, ist der Islam, egal welche Richtung, eine Sekte. Übrigens auch das Judentum, denn es entwickelte sich aus so genannten "heidnischen" Kulten.
Aber nun zurück zum eigentlichen Thema:

Ich sprach mit einer Muslima auf der Arbeit, und sie bestätigte im Wesentlichen, was du sagtest. Nur, wir sind heute im 21. Jahrhundert, und brauchen keine archaischen, mittelalterlichen Normen im Erbrecht oder sonstwo. Frauen sind gleichwertig und gleichberechtigt.


Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben!
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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#18 von Hanna , 12.07.2011 14:47

Willst Du mir jetzt etwa erzählen,dass die europ.Frau gleichberechtigt und als gleichwertig behandelt bzw.angesehen wird?Da lache ich doch.Du kannst die 3.größte Religion nicht als Skete bezeichnen.:))Ach ja,stimmt.DU bist ja hier die "Expertin".

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#19 von Linda2 , 12.07.2011 15:51

Zitat von Hanna
Willst Du mir jetzt etwa erzählen,dass die europ.Frau gleichberechtigt und als gleichwertig behandelt bzw.angesehen wird?Da lache ich doch.Du kannst die 3.größte Religion nicht als Skete bezeichnen.:))Ach ja,stimmt.DU bist ja hier die "Expertin".



Gleichberechtigter als in den meisten islamischen Ländern schon. Und, wie klein oder groß eine Religion ist, sagt absolut nichts darüber aus, ob es sich um eine Sekte handelt. Die Mormonen zählen 15 Millionen, und sie sind eine Sekte. Der Islam zählt vielleicht 1 Milliarde, und ist eine Sekte. das Christentum zählt vielleicht etwas weniger, und ist auch eine Sekte. Ebenso das Judentum. Nur der Buddhismus, der Hinduismus und der ursprüngliche Paganismus sind keine Sekten.
Zur Gleichberechtigung zwischen europäischer und islamischer/islamistischer Frau:

Zitat
Europäerin: Wählt den Partner selbst aus. kann auch eine weitere Frau sein.

Muslima: Partner wird von der Familie ausgesucht, oft, wenn sie noch ein Kind ist. Lesbische Beziehungen sind verboten, und werden in einigen islamischen Staaten mit dem Tode bestraft.



Zitat
Europäerin: Wählt ihren Beruf, ihre Karriere und ihre persönliche Entwicklung selbst. Wählt Freundschaften selbst aus.

Muslima: Die Familie schreibt ihr vor, ob und welchen Beruf sie ausübt. Kontrolliert auch die Freunde, und verbietet Kontakt.



Zitat
Europäerin: Bestimmt selbst über ihren Körper, einschließlich Verhütung, Schwangerschaft und Sex.

Muslima: Die Frau kann über ihren Körper und ihre Sexualität nicht selbst bestimmen. Pflicht zum ehelischen Beischlaf. Recht des Mannes auf körperliche und sexuelle "Züchtigung".



Sieht wohl für europäische Frauen viel besser aus, als für ilamische Frauen.


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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#20 von Hanna , 13.07.2011 01:50

In welchem Jahrhunder lebst Du denn? 1.Nicht alle islamischen Staaten handeln auch islamisch.2.Jede Muslima darf sich ihren Ehegatten selbst aussuchen.Falls nicht,hat das nichts mit Islam zu tun.3.Jede Muslima darf sich ihren Beruf selber aussuchen,kontrolliert eben nicht die Freunde und verbietet auch nicht die Kontakte.Außer die Freunde sind ein schlechter Umgang(Kriminalität z.B.)Aber da würden auch deutsche Eltern nicht anders reagieren oder lassen sie ihre Kinder in ihr Unglück laufen?
4.Eine Muslima kann über ihren Körper und ihre Sexualität selbst bestimmen.Pflicht zum ehelichen Beischlaf besteht nicht,jedoch kann sich der Ehemann ja scheiden lassen,wenn sie ständig kein Bock hat mit ihm zu schlafen.
5.Der Mann hat eben kein Recht seine Frau zu schlagen.Mich würde mal interessieren,woher Du den ganzen blödsinn hast.
Ich bin Muslima und wurde bis jetzt weder unterdrückt,noch diskriminiert oder sonst was.Du bist total voreingenommen und verallgemeinerst und das kommt unseriös rüber,so dass ich Dicjh langsam nicht mehr ernst nehmen.

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#21 von Hanna , 13.07.2011 02:06

Hier:
Ist der Islam frauenfeindlich?
Der Islam kennt keine Diskriminierung und Abstufung aufgrund des Geschlechts. Es heißt in einem Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Die Frauen sind Zwillingsgeschwister der Männer" (sahih - gesicherte Überlieferungskette). Das heißt sie stammen von demselben Vater und derselben Mutter ab und sind deshalb nicht besser oder schlechter als ihre andersgeschlechtlichen Geschwister.

Aus diesem Hadith wird abgeleitet, dass Männer und Frauen gleichwertig sind und in allen Bereichen gleich behandelt werden müssen und von Allah für ihre Taten gleich belohnt werden. In den Bereichen, in denen eine unterschiedliche Behandlung gesondert von Allah oder seinen Gesandten Muhammad (Friede sei mit ihm) vorgeschrieben wurde, liegen Begründungen vor, die einleuchtend sind und meist aus den unterschiedlichen physischen Eigenschaften der Geschlechter resultieren (der Mann gebärt keine Kinder), denn Gleichbehandlung ist nicht immer Gleichberechtigung! Durch den differenzierten Umgang des Islam mit diesem Thema sollen vor allem die Rechte der Frau gesichert werden.

Für die Frau als Gattin gibt es einen berühmten Ausspruch des Propheten (Friede sei mit ihm): "Der beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". Also ist ein korrektes Verhalten und der Respekt des Ehemannes gegenüber seiner Frau so wichtig, dass dies über den wahren Glauben entscheidet. Der Prophet Muhammad (s.a.s.), das edelste Vorbild für alle Muslime, war immer ein warmherziger, gütiger und sanfter Ehemann.

Es gibt unzählige Beispiele aus den Regeln des Islam, die zeigen, dass die Frau nicht benachteiligt, sondern sogar teilweise bevorzugt wird. Hier nur ein kleines Beispiel: Das Geld, was die Frau erwirbt darf diese für sich behalten - weder ihr Mann noch ihre Familie haben ein Anrecht darauf. Im Gegensatz dazu MUSS der Mann für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgen, das Geld, was er verdient gehört nicht ihm allein.
http://www.islam.de/1641.php#frau/frauen04.html

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#22 von Hanna , 13.07.2011 02:11

Hier noch etwas Lesestoff für Dich:http://al-sakina.de/inhalt/artikel/frau/frau.html

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#23 von Hanna , 13.07.2011 02:12

So,das reicht erstmal,denke ich.Ich hoffe,Du machst Dir auch die Mühe und liest es durch.Denn auf diesem Nivaeu diskutiere ich mit Dir bestimmt nicht!

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#24 von Hanna , 13.07.2011 02:21

Hier habe ich noch was,was die Erbschaft der Frau betrifft und bitte lese es Dir durch,bevor Du wieder seltsam argumentierst.
http://www.womeninislam.ws/de/das_recht_..._erbschaft.aspx

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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#25 von Linda2 , 13.07.2011 03:41

"Hanna", der Islam ist frauenfeindlich, und es ist dabei unerheblich, ob es sich aus dem Koran ableitet, so interpretiert wird, oder durch Traditionen sich so entwickelt hatte. Eine Freundin von mir besuchte im Jahr 1980 den Iran. Schon im Flugzeug wurde ihr ein Kopftuch aufgenötigt, und sie durfte erst in die Öffentlichkeit, nachdem sie sich "islamisch" umgezogen hatte. Dieselbe Freundin war im Sudan, einem weiterem moslemischen Land, als Entwicklungshelferin tätig, und wurde von Männern, moslemischen Männern, bedroht, weil sie im Auftrag ihrer Organisation eine MÄDCHENSCHULE einrichten wollte.
Durch die Presse gingen und gehen Breichte ein, von Frauen, die von islamischen Männern vergewaltigt, geschlagen und ermordet werden, und denen dann daran die Schuld gegeben wurde. Hier ein Beispiel aus jüngerer Zeit:

m Einsatzgebiet der Bundeswehr, im Distrikt Dascht-e-Archi der Provinz Kundus, wurde im August 2010 ein unverheiratetes Liebespaar, der 28-jährige Abdul Qayom und die 20-jährige Sedeqa, öffentlich gesteinigt. (http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-...iban-steinigung)

Und warum? Anhang Sure 33 und der Hadith des Propheten Mohammed:

Laut einigen Überlieferungen (Hadith) soll der Prophet auf Anfrage die Steinigung bei Juden, die sich des Ehebruchs schuldig gemacht hatten, gemäß der Tora (Dtn 22,22) angeordnet, zudem in mehr als einem Fall die Ehebrecherin mit der Steinigung bestraft und den Ehebrecher auspeitschen und verbannen lassen haben (Wikipedia "Steinigung" und: The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Brill, Leiden. Band 11, S. 508 ("Zinā") und dortige Quellenangaben; W. Montgomery Watt: Islam and the Integration of Society. Routledge, 1998, S. 192 und dortige Quellenangaben. In den Hadithe nach Buchari wird von mehreren Steinigungen berichtet, die durch den Propheten angeordnet wurden; vgl. "Punishment of Disbelievers at War with Allah and His Apostle", University of Southern California, Center for Muslim-Jewish Engagement)

Oder hier:

14. Januar 2004 Ein islamischer Religionsführer ist wegen Aufrufs zur Gewalt gegen Frauen von einem spanischen Gericht zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Imam des südspanischen Badeorts Fuengirola, Mohammed Kamal Mustafa, hatte in einem Buch muslimischen Männern Ratschläge für das Verprügeln von Ehefrauen gegeben.
(...) Er hatte in seinem Werk „La mujer en el islam“ (Die Frau im Islam) Männern dazu geraten, ihre Ehefrauen „mit nicht zu dicken Ruten“ auf die Hände oder die Füße zu schlagen. Auf diese Weise hinterließen die Prügel keine Narben oder Blutergüsse. Zahlreiche Frauenverbände verklagten den Religionsführer im Juli 2000.
Der Iman rechtfertigte sich damit, daß er Passagen aus dem Koran wiedergegeben habe. Diese seien „falsch interpretiert“ worden. Er selbst sei gegen das Züchtigen von Ehefrauen. Sein Verteidiger kündigte Berufung an. Das Urteil sei „ungerecht“, sagte der Anwalt. Das Gericht habe sich dem Druck der Medien gebeugt. Die Haftstrafe gegen den Vorbeter wurde zur Bewährung ausgesetzt.
(http://german.faithfreedom.org/forum/viewtopic.php?f=8&t=55)

Wirklich sehr "frauenfreundlich", dein Islam!
Aber was sollte man auch von der Religion eines Kinderfickers anders erwarten!


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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#26 von Instant Karma , 13.07.2011 04:02

Zitat von Linda
Aber was sollte man auch von der Religion eines Kinderfickers anders erwarten!



Ach, das sind ja GANZ neue Töne! Hast du mich nicht mal vor einigen Monaten gemaßregelt, weil ich den gleichen Ausdruck für den islamischen Religionsstifter verwendet habe, hm?
"Was damals gang und gäbe war, tut heute nix zu Sache blah blubb blah", na? Leutet `ne Glocke, oder?


 
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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#27 von Linda2 , 13.07.2011 07:19

Zeig mir bitte den Beitrag, wo ich dich gemaßregelt haben soll, dann sehen wir weiter!


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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#28 von Salih , 13.07.2011 18:09

Naja, wenn ich bedenke, dass viele Frauen es nicht mal beherrschen, rückwärts einzuparken..... oO


Zitat
Übrigens gelten die Wahhabiten als eine Sekte(genau wie die Salafiten)und sind daher nicht anerkannt.

Sagt wer? Die Wahabiten und die Salafiyya sind beides islamische Strömungen der sehr strengen hanbalitischen Rechtsschule! Ahmadiyyas und Aleviten und Sufis sind keine Muslime!


Zitat
Als Wahhabiten - in älteren Berichten auch Wechabiten - werden die Anhänger der Wahhabiya (arabisch ‏الوهّابية ‎ al-Wahhābīya), einer konservativen und dogmatischen Richtung des sunnitischen Islams hanbalitischer Richtung, bezeichnet. Die Bewegung gründet auf den Lehren Muhammad ibn Abd al-Wahhabs. Die Anhänger Ibn Abd al-Wahhabs nehmen für sich in Anspruch, die islamische Lehre authentisch zu vertreten. Die in Asien verbreitete Gruppe Ahl-i Hadîth steht den Wahhabiten nahe.
Der Wahhabismus lehnt den Sufismus und die islamische Theologie (Ilm al-Kalam) ab. Er wendet sich auch strikt gegen viele Formen des Volksglaubens, etwa die Verehrung von Heiligen, Wallfahrten zu Gräbern oder die jährliche Feier des Geburtstags des Propheten.
Die meisten Wahhabiten leben in Saudi-Arabien. Sie stellen dort die größte religiöse Gruppe in der Bevölkerung dar, und ihre Lehre ist Staatsreligion.




Zitat
Unter Salafiyya oder Salafismus (arabisch ‏السلفية‎ as-salafiyya) versteht man diejenigen Strömungen des Islams, die sich an der Zeit der Altvorderen (arab. Salaf ‚Vorfahren‘) orientieren. Als Quellen für islamische Rechtsgutachten werden die Primärquellen des Islam, der Koran und die Sunna herangezogen. Zudem spielen hierbei insbesondere der sogenannte Idschma (einstimmige Meinung der Gefährten des Propheten) sowie der Qiyas (Analogieschluss) eine essentielle Rolle.

...


Der Begriff Salafiyya bedeutet wörtlich die Orientierung an den frommen Altvorderen, arab. as-Salaf as-salih. Zu verschiedenen Zeiten haben sich Bewegungen herausgebildet, deren Verständnis des Islams sich an der Frühzeit der Religion orientiert und daher von ihren Anhängern als unverfälscht angesehen wird. Je nach Kontext waren diese radikalen Strömungen unterschiedlich geprägt und hatten unterschiedliche Forderungen. Gemeinsam ist ihnen jedoch ein Fundamentalismus im Wortsinne, da viele Jahrhunderte theologischer Entwicklung ignoriert werden, um direkt zu den Quellen Koran und Sunna zurückzugehen. Ein Anhänger der Salafiyya wird als Salafi bezeichnet, der inzwischen übliche Begriff Salafist bezieht sich meist nur auf die zeitgenössische Bewegung.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die reformistische Strömung des Modernismus’ als Salafiyya benannt und somit positiv konnotiert. Inzwischen hat der Begriff eine Bedeutungserweiterung erfahren und wird bisweilen inflationär benutzt. Er reicht bis zu den neofundamentalistischen Strömungen des Islams und bezeichnet im Alltagsgebrauch die „Rückwärtsgewandtheit“ von Muslimen, die versuchen, die Sitten und Gebräuche des 7. Jahrhunderts als erfundene Tradition in der modernen Welt zu leben. Teilweise werden auch militante Gruppierungen als salafistisch bezeichnet; die von Osama bin Laden inspirierte Salafisten-Gruppe für Predigt und Kampf in Algerien trägt den Begriff im Namen.




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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#29 von Instant Karma , 13.07.2011 18:42

Zitat von Salih
Naja, wenn ich bedenke, dass viele Frauen es nicht mal beherrschen, rückwärts einzuparken..... oO



Immerhin haben DIE einen Führerschein.


 
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RE: Die Benachteiligung der Frau im Erbrecht

#30 von Salih , 13.07.2011 18:49

Ich frage nmich, wie DIE diesen bestanden haben ^^


Zitat
4.Eine Muslima kann über ihren Körper und ihre Sexualität selbst bestimmen.Pflicht zum ehelichen Beischlaf besteht nicht,jedoch kann sich der Ehemann ja scheiden lassen,wenn sie ständig kein Bock hat mit ihm zu schlafen

Das ist so auch nicht ganz richtig.

2.223
Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt. Und schickt für euch (etwas Gutes) voraus. Und fürchtet Gott und wißt, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

Die meisten Gelehrten stimmen darüber überein, dass dieses Zitat aus dem Koran die Frau dazu verpflichtet, immer für den Mann sexuell bereit zu sein, auch wenn sie keine Lust hat.




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