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Ich schlage vor, Ritter-Sport zu verbieten, um Radikalisierung dieser Art künftig zu verhindern.
Religion gilt dem Dummen als wahr, dem Weisen als falsch und dem Mächtigen als nützlich. (Seneca)
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@NeigbourOfTheBeast:Wir wissen doch alle,dass die Kirche eine mächtige Institution ist.
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JA. Leider.
Wenn man Religioten als Kinder erzählt hätte, die Geschichten von Adam, Moses und Jesus seien Märchen, und Grimms gesammelte Werke statt der Bibel in die Hand gedrückt hätte, würden sie heute noch an die Wiederkunft Rapunzels glauben.
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Und so arm sind die Kirchen auch nwieder nicht:
Nach über 200 Jahren tut sich etwas bei einigen Politikern in Deutschland. Unter der Überschrift „Jagd auf die Kirchenmäuse“ schreibt das Magazin Der Spiegel, Ausgabe Nr. 30/2010: „Bis heute müssen die Bundesländer den Kirchen Entschädigungen für Enteignungen im 19. Jahrhundert zahlen. Jetzt wollen Politiker von Kiel bis Saarbrücken den Kirchenfürsten die Alimente kürzen – doch die pochen auf alte Rechte.“
Die Rede ist von 459 Millionen Euro, welche die deutschen Bundesländer bisher Jahr für Jahr an die beiden deutschen Wohlstands- und Machtkirchen, die römisch-katholische Kirche und die evangelische Kirche, bezahlen. Und dies, obwohl die Anzahl der Kirchenmitglieder auf unter 60 % der Bevölkerung geschrumpft ist und die meisten der einst durch Säuglingstaufe rekrutierten Mitglieder mit ihrer Kirche gar nichts mehr am Hut haben. Dabei sind diese 459 Millionen Euro ja nur ein ganz kleiner Teil der jährlichen Staats-Gelder für die beiden Großkirchen in Deutschland. Durch direkte staatliche Zuwendungen und den Verzicht des Staates auf Einnahmen bekommen die Kirchen jährlich ca. 15 Milliarden Euro an staatlichen Subventionen (http://www.stop-kirchensubventionen.de/). Dabei ist die Kirche überhaupt nicht bedürftig. Der renommierte Politologe Dr. Carsten Frerk errechnete allein für Deutschland ein Vermögen beider Großkirchen zusammen in Höhe von ca. 500 Milliarden Euro, welches die Kirche dank der astronomischen Staats-Subventionen, die sie Jahr für Jahr erhält, gar nicht antasten muss (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-20899199.html). Einen Teil der Subventionen machen z. B. die Befreiung der Kirche von allen Steuern aus, alleine 3,5 Milliarden Euro der staatlich finanzierte konfessionelle Religionsunterricht, ca. 650 Millionen Euro die Ausbildung der Priester und Pfarrer auf Staatskosten usw. usf. Nach anderen Quellen sind manche Kosten sogar noch weit höher. Und wenn in einem bestimmten Jahr ein bestimmter Betrag ermittelt worden war, dann ist eine jährliche Steigerung um ca. 1 % seither realistisch. Hierbei ist grundsätzlich noch zu unterscheiden zwischen Vergünstigungen, die nicht nur speziell die Kirchen bekommen und den Zahlungen und Privilegien, die ausschließlich die Kirche bekommt. Und nur darum soll es in diesem Gespräch gehen, und deshalb ist unsere Zahl auch etwas niedriger als die bei Carsten Frerk in seinem im Jahr 2000 erschienenen Standardwerk Finanzen und Vermögen der Kirche in Deutschland errechneten Kirchen-Subventionen von ca. 20 Milliarden Euro jährlich. Wir gehen von ca. 15 Milliarden Euro aus, welche die Kirchen vom Staat bekommen, und zwar zusätzlich zur Kirchensteuer, die der Staat und die Arbeitgeber für die Kirche einziehen und welche der Kirche jährliche Einnahmen von ca. neun Milliarden Euro beschert. Und diese ganzen Milliarden werden nun nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil für soziale Zwecke verwendet, was viele Zeitgenossen irrtümlich vermuten. Denn Tatsache ist: Die kirchlichen Sozialeinrichtungen Diakonie und Caritas werden obendrein zusätzlich mit ca. 50 Milliarden Euro jährlich vom Staat finanziert, also zusätzlich zu den ca. 15 Milliarden Euro Staatsgeldern und den neun Milliarden Euro Kirchensteuern. So berichtet Spiegel online am 8.6.2010. Das heißt: Der Staat bezahlt, die Kirche jedoch bestimmt über die Arbeitsabläufe und über das Personal, z. B., dass ein Arzt in einem katholischen Krankenhaus entlassen wird, wenn er zum zweiten Mal heiratet. Das ist die Situation in den staatlich finanzierten kirchlichen Sozialeinrichtungen.
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Liebe Zuhörerinnen, liebe Zuhörer! Können Sie bei den vielen Staats-Zahlungen an die Kirche noch folgen? Also 15 Milliarden plus neun Milliarden plus 50 Milliarden. Doch worum geht es nun genau bei den 459 Millionen Euro jährlich, den „Kirchenmäusen“, wie Der Spiegel schreibt, welche immer mehr Politiker jetzt nicht mehr widerspruchslos und in vollem Umfang an die Großkirchen abführen möchten? Sie sind Teil der 15 Milliarden Euro Staatsgelder für die Kirche, und es handelt sich dabei um einen Teil der so genannten „Dotationen“, zu deutsch „Schenkungen, Zuwendungen, Mitgift“, an denen jetzt einmal der Hebel angesetzt wird. Dieser Teil der Dotationen wird für die Besoldung der Bischöfe, Priester, Pfarrer und für andere Würdenträger in der Kirchenbürokratie verwendet (spiegel.de schreibt am 8.6.2010 von 440 Millionen Euro, doch wer weiß?) Im Spiegel heißt es dazu: „Der Betrag steht den Kirchen zur freien Verfügung. Verwendungsnachweise sind nicht vorgesehen. Häufig verschwindet Geld gleich in geheimen Kassen, wie der des ´Bischöflichen Stuhls` vieler katholischen Diözesen. Auch werden keine Steuern fällig.“ Wie prall das Konto des ´Bischöflichen Stuhls` gefüllt ist, wissen nur wenige. Nur der Bischof und seine engsten Vertrauten kennen diesen Schattenhaushalt, kein Finanzamt darf Einblick nehmen und die Ein- und Ausgaben stehen in keinem kirchlichen Haushaltsplan. Und das alles legal. Niemand sonst darf solche Konten führen, nur die Kirche.
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Und warum diese Geldströme für die Kirche? Diese staatlichen Milliardenausschüttungen an die Kirche gehen zurück auf das Jahr 1803. Damals hatte Napoleon die Grenze Frankreichs bis an den Rhein ausgedehnt, zu Lasten deutscher Landesfürsten. Den deutschen Fürsten des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ bot Napoleon im Gegenzug aber an, sich östlich des Rheins dafür einen Ausgleich zu holen, worauf hin sich die deutschen Landesherren Besitzungen der Kirche aneigneten. Doch auch die Kirche sollte von den Besitzverschiebungen profitieren.
Der Spiegel schreibt: „Allerdings verpflichteten sich die Landesherren, die Kirchengebäude ´fest und bleibend` auszustatten, die ´Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit` zu zahlen und zum ´Aufwand für Gottesdienste, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten` beizutragen.“
Das Dokument, in dem dies festgelegt ist, ist der so genannte Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803. Wörtlich heißt es darin z. B. in § 50: „Den sämtlichen abgetretenen geistlichen Regenten ist nach ihren verschiedenen Graden auf Lebenslang eine ihrem Range und Stande angemessene freie Wohnung mit Meublement und Tafelservice, auch den Fürstbischöfen und Fürstäbten des ersten Ranges ein Sommeraufenthalt anzuweisen; wobei sich von selbst versteht, dass dasjenige, was ihnen an Möbeln eigentümlich zugehört, ihnen gänzlich überlassen bleibe, das aber, was dem Staate zugehört, nach ihrem Tod an diesen zurückfalle.“
Das heißt nun aber im Klartext: Mit den Dotationen war die damals lebende Geistlichkeit gemeint. Nirgends ist davon die Rede, dass die Unterhaltszahlungen nach deren Tod auf ihre Nachfolger übergehen. Die einzige längerfristige Verpflichtung, die der Staat 1803 im Reichsdeputationshauptschluss einging, bestand in der Ausstattung der verbleibenden Domkirchen.
Dennoch berufen sich die Kirchenjuristen seit über 200 Jahren auf diesen Reichsdeputationshauptschluss, wenn es darum geht, dass der Steuerzahler dem Kirchenpersonal bis heute ein sorgenfreies Leben finanziert. Denn in Anknüpfung an die Vereinbarung von 1803 wurden in endloser Folge seither Konkordate und Kirchenverträge geschlossen, und zwar mit beiden großen Kirchen, und dies alles völlig zu Unrecht.
Doch seither wird bezahlt: Die Landesfürsten haben gezahlt, das deutsche Kaiserreich hat gezahlt, die Weimarer Republik hat gezahlt, Hitler und das Dritte Reich haben gezahlt und die Bundesrepublik zahlt, Jahr für Jahr, seit über 200 Jahren – Millionen und Abermillionen, ja auf´s ganze gesehen Milliarden und Abermilliarden, und mit Zins und Zinseszins bewegt man sich bereits im Billionenbereich. Die Zahlungen wurden immer wieder verlängert, aufgestockt und erweitert und Vergünstigungen auf Vergünstigungen für die Kirche aufgetürmt.
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Ja, aber das kann doch nicht ewig so weiter gehen! Genau das dachten sich auch schon die Politiker vor knapp 100 Jahren. Deshalb wurde in die Weimarer Reichsverfassung von 1919 der Artikel 138 aufgenommen, dass diese Zahlungen an die Großkirchen „abgelöst“, das heißt beendet werden sollen. Doch weder die Politiker der Weimarer Republik noch die Nationalsozialisten wollten sich hier mit der Kirche anlegen. So musste dieses Verfassungsgebot 30 Jahre später, im Jahr 1949, wiederholt werden, und es wurde jetzt als Artikel 140 in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Doch wieder passierte nichts. Jetzt schon seit 61 weiteren Jahren – nichts. Denn die maßgeblichen Politiker sind zum überwiegenden Teil alle katholisch und evangelisch und sie dienen ihrer Kirche im politischen Alltag als Lobby. Und die Kirche will natürlich, dass die Zahlungen weitergehen, oder sie verlangt so unverschämt hohe Ablösesummen für deren Beendigung, dass selbst Politiker, welche zwischenzeitlich darüber nachdachten, das Gebot des Grundgesetzes zu erfüllen, bisher immer kapitulierten. Und so werden Jahr für Jahr Hunderte von Millionen und Milliarden weiterhin bezahlt.
Und so schrieb etwa die Süddeutsche Zeitung am 22.8.2008 in diesem Zusammenhang: „Parteivorsitzende werden von ihrer Partei, Gewerkschaftssekretäre von ihrer Gewerkschaft, die Unternehmensvorstände von ihrem Unternehmen bezahlt. Nur die leitenden Herren der Kirche, die Bischöfe, werden nicht von ihrer Kirche, sondern vom Staat bezahlt ... Wer vor 205 Jahren von Napoleon enteignet wurde, ist besser dran als derjenige, dem dies vor 60 Jahren durch die Sowjets geschah.“ Der bekam nämlich keine Entschädigung.
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Darf ich hier einmal unterbrechen? Ablösesummen? Das kannte ich bisher nur bei den Fußball-Profis. Wie kann man sich das denn genau vorstellen? Worum geht es denn da genau? In der Verfassung steht doch nur, dass die Zahlungen durch die Gesetzgebung abgelöst, das heißt beendet werden sollen. Von „Ablösesummen“ habe ich dort nichts gelesen.
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So etwas steht da auch nicht. Was hier in der Bundesrepublik Deutschland Jahr für Jahr geschieht, ist deshalb ein unfassbarer Skandal im Milliardenbereich. Und man muss hier zunächst einmal unterscheiden zwischen einerseits den Dotationen der Länder, also den Geldzuwendungen der deutschen Bundesländer an die Großkirchen. Und andererseits den Dotationen der Kommunen, der Städte und Gemeinden. Beide sollen gemäß des Verfassungsgebotes abgelöst, das heißt beendet werden.
Doch schauen wir einmal genauer hin, zunächst, was die Bundesländer betrifft: Hier haben die Kirchen in Deutschland im 20. Jahrhundert mit den Bundesländern so genannten Staatsverträge bzw. Konkordate abgeschlossen, in denen die Zahlungen des Staates im Gegensatz zum Verfassungsgebot festgeschrieben wurden. Dabei orientierte man sich z. B. an den Einkommen von hohen staatlichen Regierungsbeamten und legte dann unter anderem fest: Jedes Mitglied eines katholischen Domkapitels oder eines evangelischen Landeskirchenrats bekomme genauso viel Geld vom Staat wie dieser oder jener Regierungsbeamte. Der Staatsvertrag des Freistaates Bayern mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stammt z. B. aus dem Jahr 1924.
Zu diesen Dotationen der Bundesländer hinzu kommen nun aber noch weitere Millionenzahlungen von Städten und Gemeinden an die Kirche, die vertraglich ebenfalls in das 19. Jahrhundert und noch weiter zurück reichen und die von der Kirche seither gnadenlos eingetrieben werden, die so genannten kommunalen Dotationen.
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Nun gibt es ja aber erste Politiker, die dieses gigantische und dauernd sprudelnde Leck in den Staatshaushalten zumindest eindämmen möchten.
Und als normal denkender Staatsbürger geht man eigentlich davon aus, dass es auch im Ermessen der Politiker liegt, die Subventionen an die Kirche vielleicht wenigstens einmal um 10 % zu kürzen, so wie der Staat ja derzeit überall spart. Oder dass die Politiker auch entscheiden können, solche Subventionen ganz zu streichen. Denn die Priester werden immer weniger, die Skandale und Verbrechen in der Kirche häufen sich, man denke nur an die unzähligen Kinderschänder-Verbrechen durch Priester und Pfarrer, und die Kirchen werden immer leerer: Nur noch gut 10 % der Katholiken und 3,5 % der Protestanten besuchen die konfessionellen Gottesdienste. Und man denkt als unbefangener Zeitgenosse, es sind doch die Politiker, welche in Deutschland Gesetze beschließen oder die Staatshaushalte aufstellen und den Geldfluss überwachen. Doch dieses normale Empfinden entspricht bei dem Verhältnis von Staat und Kirche leider nicht der Realität. Denn die Politiker haben sich in Deutschland den Kirchenführern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert – und zwar solange, wie sie sich weiter an die skandalösen Verträge und Konkordate mit der Kirche gebunden fühlen, die ihre kirchenhörigen Vorgänger z. B. vor knapp 90 Jahren unterschrieben haben. Denn diese so genannten Staatsverträge und Konkordate aus dem 20. Jahrhundert sind in ihrem Kern Knebelverträge. Demnach dürfe der Staat die Millionen und Milliarden für die Kirche angeblich nur mit Zustimmung des Zahlungsempfängers, nämlich der Kirche, kürzen oder gar ganz einbehalten.
Wie absurd dieses Denken ist, zeigt auch folgende Überlegung: Selbst wenn alle Gläubigen, die in der Kirche kein geistliches Amt bekleiden, aus der Kirche austreten würden, müsste der Staat nach dieser Logik die Bischöfe und Kirchenführer anschließend weiterhin aus dem Staatshaushalt bezahlen. Sie würden dann zwar nur noch sich selbst und ihre Priester verwalten, aber der Staat müsste die Millionen dafür bereit stellen.
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Der Spiegel zitiert hierzu die Schlussbestimmung des Vertrages des Landes Rheinland-Pfalz mit der evangelischen Kirche, in der es heißt: „Das Land wird eine Ablösung ohne Zustimmung der Kirche nicht durchführen.“ Oder in dem Vertrag des Freistaates Bayern mit der evangelischen Kirche heißt es am Ende: Die Verpflichtung des Staates „kann von keiner Seite durch einseitige Erklärung gelöst werden.“ Das heißt: Der Staat, vertreten durch die Lobbyisten der evangelischen und katholischen Kirche, den evangelischen und katholischen Politikern, hat sich in diesen Knebelverträgen für alle Zeiten und Ewigkeiten an die Großkirchen gebunden. Aufgrund dieser Situation heißt es nun im Spiegel: „Muss ein Land wie Nordrhein-Westfalen wegen solcher Traditionen heute noch hohe Summen zum Beispiel an die überaus wohlhabende Kölner Erzdiözese von Kardinal Joachim Meisner bezahlen – verdammt in alle Ewigkeit? Die bisherigen Regierungen in Düsseldorf haben das so gesehen.“
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Die bisherigen Regierungen? Das waren doch auch wieder fast ausschließlich katholische und evangelische Politiker, nämlich wiederum die Lobby ihrer Kirche, die den Staat für ihre Konfessionskirchen seit Jahrhunderten nach Strich und Faden ausnehmen. Deshalb lesen wir auch weiter im Spiegel: „Für die Kirchen hätte es kaum besser kommen können. Die praktisch endlosen Entschädigungen lassen die Enteignungen von 1803 wie das vielleicht beste Geschäft ihrer Geschichte aussehen.“
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Doch sind solche Knebelverträge nicht sittenwidrig und deshalb null und nichtig? Oder wie soll man es bezeichnen, wenn die Kirchenführer den Politikern mit einer angeblich ewigen Hölle drohen, wenn sie sich nicht der kirchlichen Lehre und z. B. dem Papst unterwerfen? Oder wie soll man es bezeichnen, wenn die Vertreter der Kirche das religiöse Abhängigkeitsgefühl von Politikern dazu missbrauchen, dass man sie unterschreiben lässt, dass sie und ihre Nachfolger für alle Zeiten bezahlen müssen? Das hat doch mit Recht und Ordnung nichts zu tun. Das ist doch blanke Einschüchterung und Ausbeutung.
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Aus diesem Grund reichte auch der konfessionslose Rechtsanwalt Dr. Christian Sailer im Jahr 2010 Verfassungsbeschwerde gegen diese Zahlungen ein. Die Behauptung von heutigen Politikern, die Verträge mit den Kirchen seien „unkündbar“, bezeichnete er als „lauter Ausreden“. Und der Rechtsanwalt erklärte dazu: Die Verluste der Kirche aus dem Jahr 1803 „wurden durch die Staatsleistungen der letzten 200 Jahre doppelt und dreifach ausgeglichen. Dass der Staat hierfür immer noch bezahlt, ist ein massiver Verfassungsverstoß. Bereits seit 1919 durften Altleistungen nicht durch neue Verträge verlängert oder ersetzt werden.“
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Doch das Gegenteil passierte. Obwohl es das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 erneut vorschreibt, diese Staatsleistungen an die Großkirchen endlich abzulösen, wurden grundgesetzwidrig in den 90er-Jahren des 20. Jahrhunderts stattdessen neue Staatsleistungen an die Großkirchen beschlossen, die mit dem Politik Napoleons begründet wurden. Und wer muss seither zusätzlich zahlen? Die neuen ostdeutschen Bundesländer sind es, die vornehmlich durch ihre CDU-Regierungen im Rekordtempo zu neuen Zahlmeistern für die Kirche gemacht wurden. Schnell wurden Konkordate und Staatsverträge nach dem Vorbild der grundgesetzwidrigen westlichen Verträge auch mit dem Osten ausgehandelt – vielfach durch Politiker, die fest im Katholizismus und Protestantismus des Westens verwurzelt waren und die jetzt im Osten Deutschlands das Sagen hatten. Und so müssen auch die Menschen in diesen Regionen, wo der Anteil der Kirchenmitglieder unter 25 % liegt, jetzt seither Millionen über Millionen für das Großkirchen-Personal stemmen. Im Jahr 2010 handelt es sich dabei um insgesamt 93 Millionen Euro Dotationen allein aus den ostdeutschen Bundesländern für die Kirche – und das angeblich, wie im Westen, von nun an bis „in Ewigkeit“, das heißt: solange die Kirche das Geld möchte. Und die Kirche will das Geld natürlich haben. Die meisten Einwohner im Osten Deutschlands haben hier in der Freude über die deutsche Einheit nicht gemerkt, wie sie hier sogleich von Politik und Kirche über den Tisch gezogen wurden.
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